Ob als das Auto für Frau und Kinder oder Papis gepflegter Oldtimer: Zweitwagen sind in Mode. Doch auch sie brauchen eine Haftpflichtversicherung. Die ist zum Teil alles andere als billig.
Der Trend geht in Deutschland noch immer zum Zweitwagen. Schätzungsweise mehr als ein Fünftel der deutschen Haushalte unterhält mindestens zwei normal zugelassene Kraftfahrzeuge. Vor allem bei großen Familien mit bereits erwachsenen Kindern oder auf dem Land sind Zweitwagen verbreitet. Zwar durch den Trend zum umweltbewussten Leben etwas abgeschwächt, setzt sich die Zulassungszunahme von Zweitfahrzeugen in der Bundesrepublik nach wie vor fort. Wie auch das hauptsächlich genutzte Fahrzeug braucht auch der Zweitwagen eine Haftpflichtversicherung. Ohne sie darf er nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Wer einen Zweitwagen anmeldet, braucht vorher einen Versicherungscode. Dieser wird ihm von der Versicherung nach Antragsstellung mitgeteilt und bürgt der Behörde dafür, dass das Haftpflichtrisiko durch die betreffende Gesellschaft gedeckt wird. Bei der enormen Tarifvielfalt in der Landschaft der Autoversicherer ist es schwer, generelle Aussagen über die Günstigkeit einzelner Versicherer zu treffen. Hier hilft der direkte Vergleich im Internet, zumal eine große Zahl von Faktoren die Prämie beeinflusst.
Bei der Anmeldung eines Zweitfahrzeuges kann der Versicherungsnehmer in aller Regel nicht auf den Schadensfreiheitsrabatt des Erstfahrzeuges zurückgreifen, sondern steigt normalerweise mit 140 % Schadenfreiheitsrabatt in die Berechnung ein. Niedrigere Schadenfreiheitsklassen werden von manchen Gesellschaften an Bestandskunden gewährt, wenn bereits das Erstfahrzeug bei dem jeweiligen Anbieter versichert ist. Durch die üblichen Ausschlüsse, wie beispielsweise einem eingeschränkten Fahrerkreis, wenig Jahreslaufleistung und einen eigenen Garagenplatz, gibt es auch wieder satte Rabatte. Auch lässt sich bei einem Zweitwagen überlegen, ob sich beispielsweise ein Saisonkennzeichen für bestimmte Zeiträume (wie den Sommer für Cabrios) lohnt.
Ferner gibt es auch die Möglichkeit, dass eine andere volljährige Person den Wagen auf den eigenen Namen versichert. Auch wenn so sich der Schadenfreiheitsrabatt nicht ändert, erwirbt die Person eigene Schadenfreiheitsrabatte. Mehrere Internetportale bieten Vergleiche von Autoversicherungen für Zweitwagen an.